Über uns

Der Badische Sportfischerverband e. V.

wappen1Der BSFV ist Mitglied im Deutschen Angelfischer-Verband e.V. und hat ca. 60 Mitgliedsvereine mit insgesamt ca. 3000 Mitgliedern (Stand Januar 2019) aus dem gesamten Baden-Württembergischen Raum. Das Pachtgewässer des Verbands ist der Vogelstangsee in Mannheim. Für dieses Gewässer sind Angel-Erlaubnisscheine in der BSFV Geschäftsstelle erhältlich.

Im Odenwald bei Mörlenbach – Vöckelsbach besitzt unser Verband ein Forellengewässer, bestehend aus drei kleinen Teichen (ca. 20m x 10m bzw. 16m x 10m), die von unseren Mitgliedern befischt werden können. Die Teiche sind mit einem hoch qualitativen Forellenbesatz bestückt, jeder Teich mit unterschiedlichen Längen und Gewicht. Die Anmeldung erfolgt direkt über unseren Teichwirt, Herrn Dieter Herold, unter der Telefonnummer 06201/22142. Angeltage sind hauptsächlich Montag, Mittwoch und Samstag bzw. nach Vereinbarung. Die Teiche können auch über die BSFV Geschäftsstelle gebucht werden.

Der BSFV ist Pächter des Mühlauhafens und des Verbindungskanals.

Pächter der Gewässerstrecken Rhein- und Neckar ist seit dem 01.01.2019 die Pachtgemeinschaft Kurpfalz e.V.

Kartenausgabestellen:

  • Mühlauhafen: FZV 1898 Mannheim e.V.
  • Verbindungskanal: VPV Mannheim e.V.
  • Rhein und Neckar: Pachtgemeinschaft Kurpfalz.de     http://pg-kurpfalz.de

Das Präsidium des BSFV, gewählt für 3 Jahre

Der BSFV e.V. selbst wird durch ein Präsidium geführt. Gewählter Präsident seit dem 20. April 2013 ist Herr Jürgen Hauck. Das Präsidium wird immer für 3 Jahre gewählt. Der BSFV ist in mehrere Referate aufgeteilt. Die einzelnen Referate selbst arbeiten eng mit den Behörden, anderen Verbänden und Institutionen zusammen.

Der BSFV e.V. hat die gewählten Referate:

  • Umwelt und Naturschutz
  • Fischen
  • Jugend
  • Sportfischerprüfung/Ausbildung
  • Gewässerschutz
  • Casting
  • Fischereiaufsicht

Präsidium des BSFV

FunktionVerantwortlicher
PräsidentJürgen Hauck
Vizepräsidentzur Zeit nicht besetzt
SchatzmeisterReiner Winkler
SchriftführerHarry Friedel
Referent Umwelt-, Tier- und NaturschutzClaus Neuer
Referent FischenDaniel Schneider
Referent JugendManuela Thome
Referentin Sportfischerprüfung/AusbildungTanja Schöne
Referent Gewässerschutzzur Zeit nicht besetzt
Referent für CastingKlaus Boppel
Referent FischereiaufsichtHans Friedrich Winkler

Amtsträger Präsidium, Stand 24.01.2024


Die Chronik des BSFV

Die wechselvolle Geschichte unserer Fischereiorganisation in den Nachkriegswirren aus der Gründerzeit bis zum Ende des zweiten Weltkrieges spiegelt sich u. a. auch in den aus heutiger Sicht nicht immer nachvollziehbaren verschiedenen Namensgebungen unseres Landesverbandes wieder. Das älteste noch vorhandene Schriftstück in gedruckter Form stammt von einer Generalversammlung in B7-19 Mannheim, vom 3. Februar 1946 und ist die Neufassung einer Satzung, die 1948 zum Eintrag kam. Aus diesem Satzungsdruck ist auch der Gründungstag und der VR–Eintrag im Jahr 1925 zu entnehmen.

Tabellarische Kurzdarstellung:

DatumNamensgebungWeitere Info
20. Nov. 1920Mannheimer BundGründungstag gem. vorliegender Satzung vom 03. Febr. 1946
09. Feb. 1925Bund der Fischereivereine Mannheim und Umgebung e.V.Vereinsregistereintrag – Mannheim unter Band XOZ 38
01. Mär. 1948Bund der Sportfischervereine Nordbaden-Nordwürttemberg e.V. – Mannheim
07. Jul. 1960Landesverband Nordbaden-Nordwürttemberg e.V. im Verband Deutscher Sportfischer e.V. Hamburg, Gemeinnütziger Verein – MannheimVereinsregistereintrag Mannheim, Az: VR XXI / 16
23. Mär. 1969Badischer Sportfischer-Verband e.V. im Verband Deutscher Sportfischer e.V.Vereinsregistereintrag – Mannheim, Gz: VR 88

Alle Verbandsaufzeichnungen, vom Gründungstag am 20.11.1920 bis zum Ende des zweiten Weltkrieges, sind in dem massiven Bombenhagel auf Mannheim vernichtet worden, leider ist kein einziges Zeitdokument erhalten geblieben. Aber auch danach und bis zum Anfang der sechziger Jahre gibt es nur wenige Aufzeichnungen. Es ist auch nicht bekannt, ob bis zum heutigen Tage jemals der Versuch gemacht wurde, über unsere mehr als 80-jährige Fischereiorganisation, eine Chronik bzw. Jubiläumsschrift zu erstellen. Es blieb mir als Autor dieser Zeilen vorbehalten, anlässlich der Jubiläumsfestschrift „25-Jahre LFV-Baden-Württemberg e.V.“, den Verlauf der BSFV-Historie zumindest in Eckpfeilern aufzuzeigen und die gegenwärtige Verbandsphilosophie niederzuschreiben. Lediglich aus den noch erhaltenen Original-Versammlungsprotokollen des Angelsportverein-Sandhofen e.V. (ASV), der sich damals „Angelfischereiverein Mannheim-Sandhofen e. V.“ nannte und noch vor dem obigen Gründungstag seinen Beitritt beschloss, ist wörtlich nachzulesen:

ASV-Protokoll vom 30.10.1920:
…Ausserdem teilte der Vorstand mit, dass er, um den übergriffen der Fischereipächter (Grossfischer Ziegler) zu steuern und uns in Abteilung VI zum Recht zu verhelfen, vorbehaltlich der Zustimmung der Versammlung, den Beitritt des Vereins zum „Mannheimer Bund aller Fischervereine“ erklärt hat. Der Beitritt wird von der Versammlung genehmigt…

Der Vorstand berichtet noch kurz über die Versammlung in Mannheim und hebt besonders den Zweck des Bundes hervor, mit vereinten Kräften den Vergewaltigungen der Fischereipächter entgegenzutreten und bei etwaigen Forderungen sich gegenseitig tatkräftig zu unterstützen.

ASV-Protokoll vom 17.12.1920:
…Am 15.12.1920 fand die 1. Bundesversammlung des Mannheimer-Fischerei-Bundes im „Alten Fritz“ in U6-28 um Abends 7 Uhr statt. Es erfolgte hierbei die Vorstandswahl des Bundes und zwar wie folgt:

  • 1. Vorsitzender Herr Hennrich, Angelfischer-Verein Merkur, Mannheim
  • 2. Vorsitzender Herr Regierungsrat Dr. Bernauer, Pächter des Verbindungskanal, Mannheim

Schriftführer ist, Herr Hauptlehrer Stolz vom Angelfischerverein Mannheim-Sandhofen. Für allgemeine Bundesunkosten hat jeder Verein dem Bund 20,00 Mark zu entrichten…

ASV-Protokoll vom 09.04.1921:
…Bericht über die stattgefundene Bundes-Sitzung. In den Bund neu aufgenommen wurden einstimmig:

  • Angelsport-Verein Rheinau, mit 48 Mitgliedern
  • Angelgesellschaft Heidelberg und Umgebung, mit 208 Mitgliedern
  • Die acht Vereine, zusammengeschlossen im Mannheimer-Fischerei-Bund, haben die stattliche Mitgliederzahl 1.000 erreicht

ASV-Protokoll vom 14.07.1921:
…Bericht über die erweiterte Bundes-Vorstandsitzung vom 11.7.21 im „Alten Fritz“,… …wurde eingehend Bericht erstattet über die in Mannheim stattgefundene Versammlung sämtlicher dem Bund angeschlossenen Vereine, wurden die Anträge einstimmig festgelegt und angenommen. Es sind dies:

  • Beseitigung der Ankerkuilen (Aalschokker)
  • Anlegung von Laich- und Zuchtplätzen
  • Entfernung der verheerenden Abwässer (Kläranlagenbau)
  • Zusammenlegung des Mannheimer Fischereigebietes
  • Herabsetzung der Angelkartenpreise

Zur Aufstellung des Referates und als Referent wurde einstimmig Kollege Stolz gewählt. Sehr erwünscht wäre es, wenn möglichst alle Mitglieder die kommende interessante Versammlung besuchen würden, um auch mal ein Bild zu bekommen, was für eine grosse Aufgabe sich der Bund vorgenommen hat.

Was bedeutet das für uns Heute?
Somit ist dokumentiert, dass bereits damals die Angler im Grossraum Mannheim ähnliche Probleme mit den regionalen Fischgewässern hatten wie heute. Ob Gewässerverschmutzung, Fischereifrevel, oder der schwierige Angelkartenerwerb vom Fischereirechtsinhaber als Berufsfischer, um nur einiges zu nennen, die Nachkriegs- und Inflationswirren forderten eine starke Vereinigung der regionalen Angelvereine. Der Grund für die Ausführlichkeit in den ASV-Protokollen dürfte in der Tatsache zu finden sein, dass der ASV-Gründer und langjährige Vorsitzende, Hauptlehrer Wilhelm Stolz, noch im Jahre 1920 zum Schriftführer des „Mannheimer Bund“ gewählt wurde.

Auch aus dem Verbandszweck der 1946er Satzung gehen ähnliche Verbandsziele hervor, wobei aber auch schon die Belehrung in „Sportangelegenheiten“, hier ist die Aufklärung und Schulung über das waidgerechte Hobby-Angeln gemeint, verankert wurde. Eine weitere Satzungs-Grundforderung aus damaliger Zeit (und auch das ist heute noch aktuell!), ist die „Erschliessung möglichst vieler Gewässer für die Sportfischerei“.

Heute sind dem BSFV 72 Mitgliedsvereine mit insgesamt ca. 3000 Mitgliedern angeschlossen. Unser Verband bewirtschaftet nach der gesetzlichen Hegeverpflichtung (FischG von BW) drei angepachtete Gewässer im Grossraum Mannheim und ein eigenes Gewässer in (siehe oben). Weitere Fischereirechte besitzt unser Verband in paritätischer Pachtgemeinschaft mit dem VfG e.V. für die regionalen Rhein- und Neckarstrecken, sowie ein Jugend-Ausbildungsgewässer das hälftig Eigentum des BSFV und VfG ist. Die Verwaltung und Bewirtschaftung von Rhein, Neckar und dem Jugendgewässer erfolgt über eine eigens hierfür gegründete Organisation – der Rhein-Neckar-Pachtgemeinschaft e.V.

Die ausführliche Wiedergabe unserer gegenwärtigen Verbandsphilosophie, die absolut mit unseren Verbandszweck-Definitionen aus der Satzung identisch ist, wäre für die vorliegende BSFV-Darstellung zu umfangreich. Die gewählten Vertreter von Fischereiverbänden waren noch nie mit so vielseitigem und in die Tiefe gehenden Fachwissen gefordert wie in der heutigen Zeit. Im ursprünglichen Vereins-Ehrenamt sind die vielschichtigen Aufgabengebiete immer weniger abzuarbeiten – oft bleibt nur der kostenpflichtige Weg zum jeweiligen Spezialisten. Daher muss für uns, neben den wichtigen und unvermeidbaren Verwaltungsakten, immer noch das Angeln an unseren Gewässern im Vordergrund stehen!

Um dieses vorrangige Ziel für die Gegenwart und Zukunft zu erhalten, versuchen wir durch Unterweisungen und durch unser Vorbild, die Jugendlichen an die Zusammenhänge in der Natur heranzuführen. In Vorbereitungslehrgängen zur Staatlichen Fischerprüfung werden besonders Jugendliche, aber auch alle Erwachsenen, aus dem gesamten Rhein-Neckar-Raum, in den sehr verzweigten Fachgebieten für den bei dieser Prüfung geforderten Sachkundenachweis unterrichtet. Um die Lebensgewohnheiten und Verhaltensweise der Fische zu verstehen, ist es erforderlich, die allgemeinen Zusammenhänge aus der Gewässerökologie zu kennen. Das heisst also, die Wechselbeziehung und das Zusammenwirken zwischen Lebewesen und Umwelt an und in einem Gewässer. Hierzu veranstalten wir für unsere Multiplikatoren – den Vereinsgewässerwarten, die entsprechenden Grund- und Fortbildungslehrgänge. Das Element Wasser ist eines unserer wichtigsten Güter, denn ohne Wasser ist kein Leben auf unserem Planeten Erde möglich. Bereits Leonardo da Vinci verglich die Flüsse und Bäche mit dem Blut in den Adern des menschlichen Körpers.

Das Fischereigesetz regelt das Eigentumsrecht in Verbindung mit dem Aneignungsrecht und dem Gemeingebrauch des Wasserrechts für fliessende und stehende Gewässer. Eines der wichtigsten Bestandteile ist die bereits erwähnte „Hegeverpflichtung“ zum Erhalt der Gewässer als solche und im speziellen der Fischfauna, einschl. aller tangierenden öko-Parameter. Hierzu gehören auch, aber nicht ausschliesslich, künstliche stützende Fischbesatzmassnahmen zur Erhaltung einer der Region und dem Gewässer angepassten Fischarten- und Alterszusammensetzung, also eines aus dem Naturschutz abgeleiteten nachhaltigen Artenschutzes. Nach einer staatlichen Studie in 1997 sind von den ca. 60 ehemals in Baden Württemberg heimischen Fischarten bereits 8 Arten ausgestorben, 11 Arten vom Aussterben bedroht und 18 Arten in ihrem Bestand stark gefährdet! Hierfür gibt es natürlich die unterschiedlichsten Gründe. Eine zentrale Ursache ist aber fast immer die Lebensraum-Verschlechterung (Habitat) oder gar Lebensraum-Zerstörung. Angefangen bei vielartigen ökologisch unvertretbaren Wasserbaumassnahmen, über Schadstoffeinleitungen, bis hin zur vordergründigen Tierliebe beim Füttern von Schwänen, Enten und Gänsen an unseren Gewässern. Durch überschüssiges Futter, vor allem aber durch unverhältnismässig grosse Mengen an Tierkot durch überpopulationen erfolgt durch einen übernatürlichen Düngeeffekt die Auslösung einer Kettenreaktion bis hin zur Eutrophierung, mit nachfolgender Sauerstoffzehrung bei den biologischen Abbauprozessen, zur zeitweisen Sauerstofffreiheit des Gewässers, bis hin zum letztendlichen Gewässersterben, d.h. die sauerstoffabhängige aquatische Fauna, zu der alle unsere Fische und der überwiegende Teil der Fischnährtiere gehören, verendet…

Eine wesentliche aquatische Lebensraumverbesserung für unsere Flossenträger erwarten wir durch die mittelfristige Umsetzung der Zielvorgaben aus der EU-Wasserrahmen-Richtlinie. Zur Verarmung der Artenvielfalt durch Selektionsbefischung und Eliminierung einzelner Segmente der Altersstrukturen, also entgegen des Naturschutzgedankens, kam es teilweise in den letzten Jahren durch ein ständig anwachsendes Aufkommen des Beutegreifers „Kormoran“, der sich auschlisslich von unseren Fischen ernährt. Nach jahrzehntelangem Schutzstatus hat sich die Zahl der Kormorane in Mittel- und Nordeuropa so stark erhöht, dass sie regional, wenn auch nicht gerade zur Landplage, so doch zu einer neuen Gefahr für das natürliche Gleichgewicht geworden sind. Die Stimmen mehren sich, die Bejagung von Kormoranen da, wo sie gehäuft auftreten, partiell und ohne grossen Verwaltungsakt freizugeben. Das wäre zweifellos eine vernünftige Lösung, sofern auch gefährdete Gewässer in angrenzenden Naturschutzgebieten eingeschlossen wären. Der Gesetzgeber scheut sich jedoch mögliche Regelungen zu schaffen, die zu einer sinnvollen Regulierung von überbeständen führen könnten. Es zählt zu den Rätseln des deutschen Charakters, und damit besonders auch der deutschen Bürokratie, dass das Beharren auf extremen Positionen das Einschwenken auf eine mögliche und der Sache dienenden Kompromisslinie verhindert wird. Dabei würde sich eine Lösung leicht anbieten, mit dem Ergebnis einer ganzheitlich gezielten Bestandsregulierung, die dann endet, wenn überhöhte Bestände wieder normale, vertretbare Dimensionen erreicht haben. Das heisst, keine Eingriffe bis an die Gefährdungsgrenze, sondern verantwortungsvolle Regulierung des überbestandes in Abhängigkeit zum Nahrungsangebot. Dies läge im Interesse des Naturhaushaltes – also der Erhaltung bestimmter frassdruckgefährdeter Fischarten. Die Zeit muss kommen, dass der Natur und ihrem ausgewogenen Gleichgewicht wieder Vorrang eingeräumt wird vor Ideologien und ornithologischen Gruppeninteressen, die in blinder Einseitigkeit eine Tierart überzogen schützen und damit zugleich die akute Bedrohung anderer Tierarten heraufbeschwören. Es ist an der Zeit, dass die zuständigen Institutionen des Staates neue Massstäbe für den Naturschutz festlegen, die nicht in ideologischen Sackgassen enden, sondern einem an der Realität orientierten flexiblen Mittelweg zwischen totalem Schutz und regulierenden Eingriffsmöglichkeiten Geltung verschaffen.

Mit dieser Kurzfassung der BSFV-Chronik versuche ich, der heutigen Generation und Nachwelt, die wenigen noch vorhandenen historischen Eckdaten die „Geburt“ und den „Lebenslauf“ sowie die Zielrichtung unserer Fischereiorganisation zu dokumentieren, soweit sie ihm in Archiven, alten Dokumenten und Vereinsakten zugänglich waren. Der vorliegende Text über die Geschichte des BSFV erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie zur Komplettierung der BSFV-Historie beitragen möchten, dann geben Sie uns Bescheid! Wir werden Ihre Vorschläge und Ergänzungen an unsere Nachfolger als Fortschreibung dieser Chronik und zur Gedankenanregung weitergeben.

Werner Kremer