Um in Baden-Württemberg angeln gehen zu können, ist eine bestandene Fischerprüfung notwendig.
Der Nachweis über den Besuch eines mind. 32-stündigen Vorbereitungslehrgangs ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme an der Fischerprüfung.
Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss sich auf alle Fachgebiete erstrecken, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl je Fachgebiet und mindestens 32 Stunden dauern, da sonst eine Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist.
Inhalte und Durchführung:
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe und in enger Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Die kompakten Wochenendlehrgänge sind vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. anerkannt und genehmigt.
Engagierte und qualifizierte Ausbilder vermitteln Ihnen im Kurs folgende prüfungsrelevante Themen:
- Allgemeine und spezielle Fischkunde
- Gewässerökologie und Fischhege
- Fischkrankheiten
- Fischereirecht, Tier – und Naturschutz
- Gerätekunde und Fangtechnik
- Behandlung und Verwertung von Fischen
Falls Sie Interesse an einer Kursteilnahme haben, stellen Sie bitte vor der Anmeldung sicher, dass Sie an allen Kurstagen anwesend sein können.
Versäumte Stunden können in einem kompakten Wochenendseminar nicht nachgeholt werden.
Der Lehrgang und die Staatliche Fischerprüfung werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
Kosten:
Gebühren | Theorie | Praxistag | Prüfung | Gesamt |
Lehrgang Erwachsene ab 18 Jahre | 100 € | 160€ | 40€ | 300€ |
Lehrgang Jugendliche | 50 € | 160€ | 40€ | 250€ |
Information und Anmeldung:
Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie über:
Frau Tanja Schöne Referentin für Ausbildung Tel: 0172 6333125 (werktags 18-20 Uhr) Email: ausbildung(at)bsfv.de | Badischer Sportfischerverband e.V.
Feldstr. 130 68259 Mannheim (Feudenheim) Homepage: www.bsfv.de |